Wiederholung einer Seminararbeit im Masterstudium

Eine Seminararbeit unserer Mandantin im Masterstudiengang Politik und Verfassung war mit „nicht bestanden“ bewertet und ein nachträglicher unverzüglicher Prüfungsrücktritt in diesem Zusammenhang abgelehnt worden. Frau RAin Wiederhold legte dar, dass entsprechende Bescheide rechtswidrig waren. Unter anderem waren die während der Corona-Zeit erlassenen Richtlinien zur Abfederung besonderer Härten im Zusammenhang mit Studienleistungen nicht beachtet worden, die eine Annullierung von Studienleistungen ermöglicht hätten. Unsere Mandantin erhielt daraufhin eine Wiederholungsmöglichkeit.