Wiederholungsprüfung Studiengang Zahnmedizin (Baden-Württemberg)

Während einer mündlichen Prüfung in einem Modul des Studiengangs Zahnmedizin hatte unsere Mandantin u.a. mit alten und nicht mehr voll funktionsfähigen anatomischen Modellen zu arbeiten, was zusammen mit anderen äußeren Störungen trotz ihrer Rüge zu einer nicht bestandenen Prüfung führte. Nachdem Frau RAin Wiederhold in ihrem Widerspruch u.a. diesen Eingriff in das Gebot der Chancengleichheit geltend gemacht hatte, wurde unserer Mandantin ein weiterer Wiederholungsversuch zugestanden.