Wiederholung einer Teilprüfung bzgl. Fortbildungsprüfung „Geprüfte(r) Industriemeister(in) Fachrichtung Naturstein“ (Bayern)

Nachdem unser Mandant eine schriftliche Prüfung als Teil einer Fortbildungsprüfung nicht bestanden hatte, ging er mit Hilfe von Frau RAin Wiederhold in Widerspruch. Zwar gab es Unstimmigkeiten bei der Bewertung (u.a. Nichtbeachtung des Folgefehlerprinzips), doch standen vor allem auch Verfahrensfehler im Raum, sodass unser Mandant letztlich die Möglichkeit einer erneuten Prüfung erhielt.