Verfahrensfehler bei Staatlicher Prüfung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

In zwei Themenbereichen innerhalb der mündlichen Prüfung der Staatlichen Prüfung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter hatte unser Mandant nicht die zum Bestehen erforderliche Punktzahl erreicht. Allerdings war es bei der Terminierung dieser Prüfung – es handelte sich bereits um eine Wiederholungsprüfung – zu einem Fehler gekommen, den Frau RAin Wiederhold in ihrem Schreiben rügte. Unser Mandant erhielt die Möglichkeit, die Teilprüfungen zu wiederholen.