Bestätigung einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts bzgl. Zweitem Staatsexamen Lehramt (Sachsen)

Nachdem Frau RAin Wiederhold für unseren Mandanten vor dem Verwaltungsgericht im Eilverfahren eine vorläufige Prüfungswiederholung erreicht hatte (Hintergrund waren u.a. Fehler im Prüfungsverfahren / falsche Anzahl der Prüfer in einer Staatsexamensprüfung für Lehramt), legte die Gegenseite Beschwerde ein. Doch auch in der zweiten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht konnte für unseren Mandanten ein Sieg errungen werden: Das OVG bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und lehnte die Beschwerde ab.