Prüfungswiederholung bzgl. Staatlicher Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege (Baden-Württemberg)

Frau RAin Wiederhold konnte für unsere Mandantin eine Prüfungswiederholung einer zuvor nicht bestandenen Teilprüfung im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege erreichen. Ausschlaggebend waren Verfahrensfehler (fehlerhafte Prüferbestellung) und eine Härtefallsituation unserer Mandantin in Verbindung mit einer Verletzung der Hinweis- und Fürsorgepflicht durch den Prüfungsausschuss.