Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Abiturprüfung (Sachsen)

Da sie ein für die Zulassung erforderliches Testat im Fach Mathematik nicht bestanden hatte, war unsere Mandantin nicht zu den Abiturprüfungen zugelassen worden. Nachdem Frau RAin Wiederhold u.a. diverse Verfahrensfehler gerügt hatte, wurde die Schule vom Verwaltungsgericht verpflichtet, ein weiteres Testat im Fach Mathematik abzunehmen und unsere Mandantin – je nach Ergebnis des Testats – vorläufig zur Abiturprüfung zuzulassen. Das Testat wurde erfolgreich absolviert, wodurch unsere Mandantin an der Abiturprüfung teilnehmen darf.