Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Abschlussprüfung zur Gepr. Handelsfachwirtin (Bayern)

Frau RAin Wiederhold konnte in der nicht bestandenen mündlichen Prüfung unserer Mandantin zur Geprüften Handelsfachwirtin u.a. Bewertungsverfahrensfehler seitens der Prüfungskommission feststellen: Das Bewertungsschema entsprach nicht den Anforderungen der zugrunde liegenden Prüfungsordnung. Der Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung wurde aufgehoben; die Chancen für unsere Mandantin auf einen erfolgreichen Abschluss bleiben somit gewahrt.