Höherbewertung einer Steuerberaterprüfung

Unsere Mandantin hatte den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung nicht bestanden. Nachdem Frau RAin Wiederhold u.a. Bewertungsfehler (u.a. wegen einer missverständlichen Aufgabenstellung) angeführt hatte, wurde die Prüfung unserer Mandantin im Rahmen des Überdenkungsverfahrens neu und besser bewertet. Außerdem wurde sie vorläufig zum mündlichen Teil der Steuerberaterprüfung zugelassen.