Vorläufige Zulassung zur Prüfung bzgl. Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften (Sachsen)

Unser Mandant sollte zu einer Prüfung nicht zugelassen werden. Er hatte bereits eine andere Modulprüfung laut Bescheid endgültig nicht bestanden und war dagegen juristisch vorgegangen. Das Verfahren war jedoch noch nicht abgeschlossen. Frau RAin Wiederhold gelang es, die vorläufige Zulassung zur Prüfung zu erreichen, sodass unser Mandant zunächst weiterstudieren konnte.