Fehlerhafte Handschriftprobe bei Take-Home-Klausur kein Grund für Nichtbestehen einer Prüfung (Sachsen-Anhalt)

Wegen einer angeblich fehlerhaften Handschriftprobe hatte unsere Mandantin eine webbasierte Modulprüfung im Studiengang BWL (sog. Take-Home-Klausur) nicht bestanden. Hintergrund war, dass für zwei dicht aufeinander folgende Prüfungen jeweils unterschiedliche Hinweise für Handschriftproben gegeben wurden und unsere Mandantin ihre Handschriftprobe für die zweite Prüfung noch nach den Regularien der ersten Prüfung erledigt hatte. Frau RAin Wiederhold verwies u.a. auf die daraus resultierende Verletzung der Fürsorgepflicht und erreichte, dass die Prüfungsleistung unserer Mandantin erneut – und mit bestanden – bewertet wurde.