Prüfungsleistung neu und mit bestanden bewertet (Sachsen-Anhalt)

Ein Prüfer hatte die Vorschriften des Prüfungsausschusses hinsichtlich webbasierter Prüfungen eigenmächtig verschärft. Dies führte dazu, dass wegen eines angeblichen Formverstoßes die entsprechende Prüfung unserer Mandantin im Studiengang BWL als nicht bestanden bewertet wurde. Frau RAin Wiederhold erreichte, dass die Prüfung unserer Mandantin noch einmal regulär bewertet wurde. Unsere Mandantin hatte sodann die Prüfung bestanden.