Persönliche Belastung durch Corona-Maßnahmen – Verlust des Prüfungsanspruchs bzgl. Studiengang BWL zurückgenommen (Baden-Württemberg)

Eine persönliche Krise, hervorgerufen durch die Corona-Maßnahmen, führte dazu, dass unser Mandant seinen Prüfungsanspruch verlor und exmatrikuliert wurde. Als Begründung verwies das Prüfungsamt auf eine negative Prognose hinsichtlich des Studienabschlusses aufgrund zuletzt ungenügender bzw. nicht erbrachter Leistungen. In ihrem Schreiben konnte Frau RAin Wiederhold dies widerlegen. U.a. wurde eine Prüfung als Fehlversuch gezählt, die aufgrund der Coronaverordnung als Freiversuch hätte gelten müssen. Auch eine versäumte Prüfung aus gesundheitlichen Gründen hatte laut § 6 Abs. 1 der 2. Änderung der Corona-Satzung keine Vorlage einer Krankmeldung notwendig gemacht. Eine notwendige Studienberatung sei unterblieben. Letztlich erreichte Frau RAin Wiederhold für unseren Mandanten die Rücknahme der Exmatrikulation und die Wiederherstellung des Prüfungsanspruchs.