Wiederholung der Fortbildungsprüfung zum Gepr. Kraftfahrzeug-Servicetechniker (Baden-Württemberg)

Nachdem unser Mandant den praktischen Teil seiner Fortbildungsprüfung zum Gepr. Kfz-Servicetechniker nicht bestanden hatte, waren es vor allem Mängel im Prüfungsablauf ohne entsprechenden Nachteilsausgleich, die Frau RAin Wiederhold in ihrem Widerspruch rügte. Dies führte dazu, dass unser Mandant die Prüfung im Erstversuch wiederholen durfte.