Prüfungswiederholung bzgl. Diplomstudiengang
Unser Mandant hatte eine Teilprüfung in einem Diplomstudiengang nicht bestanden und sah sich dabei gegenüber anderen Prüflingen benachteiligt. Tatsächlich hatten sich die Prüfungsaufgaben hinsichtlich ihrer Schwierigkeit deutlich vom vorherigen Jahrgang unterschieden. Auch aufgrund von Verfahrensfehlern, auf die Frau RAin Wiederhold unter anderem in ihrem Schreiben hinwies, erhielt unser Mandant eine weitere Wiederholungschance.