Übernahme in Polizeidienst trotz Brustimplantat?

Eine Bewerberin für den mittleren Dienst der Berliner Schutzpolizei wurde nach erfolgter maßvoller Brustvergrößerung mit der Begründung abgelehnt, im Polizeieinsatz könne eine eventuelle Beschädigung der Implantate oder auch Materialermüdung zu Gesundheitsproblemen führen. Zu befürchten wären Dienstunfähigkeit und vorzeitige Pensionierung. Dagegen reichte die Bewerberin Klage ein.

Nachdem die Gutachten eines Arztes und eines Werkstoffwissenschaftlers die Unbedenklichkeit moderner Brustimplantate bestätigten, gab das Oberverwaltungsgericht Berlin der Klägerin Recht und folgte damit auch dem erstinstanzlichen Urteil.

Fundstelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.03.2018 – Az.: 4 B 19.14