Zulassung zu Lehrveranstaltungen im Studiengang Humanmedizin (Sachsen)

Frau RAin Wiederhold erreichte in drei parallelen Verfahren die Zulassung zu Lehrveranstaltungen im Studiengang Humanmedizin für ihre Mandanten. Hintergrund war ein Auswahlverfahren für bestimmte kapazitätsbeschränkte Lehrveranstaltungen, bei dem die Teilnehmer u.a. durch Losentscheid ermittelt wurden. Da unsere Mandanten bei dem Losentscheid kein „Glück“ hatten, hätte sich ihr Studium um mindestens ein Semester verzögert, was wiederum weitreichende Folgen für ihre gesamte Lebensplanung gehabt hätte. Nachdem Frau RAin Wiederhold u.a. Fehler in den rechtlichen Grundlagen gerügt hatte, konnte zügig im Rahmen eines Vergleichs die Teilnahme unserer Mandanten an den besagten Lehrveranstaltungen gesichert werden.