Zulassung zur Prüfung zur Rettungsassistentin (Sachsen)

Unsere Mandantin war zur Prüfung zur Rettungsassistentin nicht zugelassen worden, da bestimmte Ausbildungsinhalte nicht anerkannt wurden. Frau RAin Wiederhold machte in ihrem Schreiben deutlich, dass die Voraussetzungen sehr wohl vergleichbar sind und erreichte eine Anerkennung durch die Landesdirektion. Unsere Mandantin wurde zur Prüfung zugelassen.