Satzungsändernder Beschluss mit schwerwiegendem Eingriff in Mitgliederrechte

Ein im Vereinsregister eingetragener Verein wendete sich gegen eine vom Vereinsregister zurückgewiesene Anmeldung einer „Änderung / Neufassung“ der Satzung.

Die geplanten Änderungen der Satzung waren sehr umfangreich. Unter anderem sollten mit Wirksamwerden der Satzungsänderung sämtliche bisherige Mitgliedschaften erlöschen. Dies sollte ähnlich einem zwangsweisen Vereinsausschluss erfolgen, aber ohne dass dessen Voraussetzungen vorgelegen hätten.

Das Oberlandesgericht Frankfurt vertrat die Auffassung, dass ein satzungsändernder Beschluss, der – wie hier – einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Mitglieder darstellt, nicht alleine durch Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat des Vereins gefasst werden kann. Vielmehr hätten auch alle bisherigen, von dem Erlöschen der Mitgliedschaft betroffenen Vereinsmitglieder, einer solchen Satzungsänderung zustimmen müssen.

Fundstelle: Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 10.01.2017 – Az.: 20 W 162/15