Neubewertung einer Hausarbeit (Rheinland-Pfalz)

Unsere Mandantin hatte durch die Bewertung einer Hausarbeit mit 5,0 eine Modulprüfung im Studiengang Lehramt /Geschichte endgültig nicht bestanden. Frau RAin Wiederhold konnte darlegen, dass die Mängel durch die Beeinträchtigungen aufgrund der Corona-Beschränkungen (u.a. erschwerter Zugang zu Fachliteratur wegen Bibliotheksschließung) entstanden waren. Ausgleichsmaßnahmen, wie vielerorts üblich, waren nicht vorgenommen worden. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs erhielt unsere Mandantin eine Neubewertung der Hausarbeit bei einem anderen Prüfer.