Notenverbesserungen von 5,0 auf 2,3 und 2,7 (Hamburg)

Bei einer unserer Mandantinnen waren zwei Klausuren des Studiengangs Wirtschaftsrecht mit 5,0 und damit als nicht bestanden bewertet worden. Frau RAin Wiederhold erreichte eine Neubewertung der Klausuren, die zur deutlichen Verbesserung und damit zum Bestehen führte. Die Bewertungen in den abschließenden Stellungnahmen des Prüfers entsprach nicht seinen Korrekturanmerkungen in den Prüfungsarbeiten, wodurch eine Neubewertung erfolgen musste.