Prüfungswiederholung nach Genehmigung eines Härtefallantrags (Nordrhein-Westfalen)

Unser Mandant hatte aufgrund einer unerkannten Prüfungsunfähigkeit eine Prüfung endgültig nicht bestanden. Frau RAin Wiederhold konnte die Hochschule davon überzeugen, dass aufgrund der Umstände, die einen Härtefall bedeuten, die Prüfung zu wiederholen ist.

Der Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung wurde daher aufgehoben, und unser Mandant erhielt die Möglichkeit, die Prüfung zu wiederholen.