Verlust der Prüfungsarbeit
Das Bundesverwaltungsgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, bei welchem die Prüfungsarbeit eines Prüflings verloren gegangen war.
Ein schuldhafter Verlust einer Prüfungsarbeit kann nicht ohne weiteres zu einer Bewertung der Prüfungsarbeit führen, die wiederum das Bestehen einer (Gesamt-)Prüfung ermöglicht.
Bewertungsfehler sind grundsätzlich in der Weise zu korrigieren, dass die Prüfungsleistung von dem zuständigen Prüfer neu bewertet wird. Sofern allerdings eine verlässliche Bewertungsgrundlage (hier die Prüfungsarbeit) nicht mehr vorhanden ist, entfällt der Anspruch des Prüflings auf Neubewertung grundsätzlich mit der Folge, dass die Prüfung ohne Anrechnung auf die Zahl der allgemein zulässigen Wiederholungsprüfungen erneut abgelegt werden kann und muss.
Fundstelle: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 05.12.2016 – Az.: 6 B 17.16