Vorwurf der Täuschung wird zurückgenommen (Hamburg)

Unserer Mandantin wurde unterstellt, während einer Klausur im Studiengang Wirtschaftsrecht getäuscht zu haben. Passagen in der Klausur hätten eine zu hohe Übereinstimmung mit solchen in Musterklausuren gehabt. Die Klausur wurde als nicht bestanden bewertet. Frau RAin Wiederhold konnte den Vorwurf der Täuschung gegenüber unserer Mandantin vollständig ausräumen, so dass entsprechender Bescheid zurückgenommen und die Klausur regulär bewertet wurde.