Erfolgreiche Anerkennung von Bildungsabschluss zwecks Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin (Sachsen)

Nachdem die Zulassungsvoraussetzungen bei unserer Mandantin vom Landesprüfungsamt als problematisch angesehen worden waren, konnte Frau RAin Wiederhold die vollumfängliche Anerkennung des Bildungsabschlusses unserer Mandantin für die Zulassung zur Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin erreichen.