Rücknahme Exmatrikulation bzgl. Bachelorstudiengang Umwelttechnik (Thüringen)

Unser Mandant hatte eine Prüfung in einem Modul des Bachelorstudienganges Umwelttechnik nicht bestanden und war daraufhin exmatrikuliert worden. Das Prüfungsamt hatte die Prüfung bereits als Letztversuch gewertet, während es für unseren Mandanten die erste Prüfung in dem Modul war, an der er teilgenommen hatte. Den beiden vorausgegangenen Prüfungen war er krankheitsbedingt ferngeblieben. Allerdings war das erste Attest laut Prüfungsamt nicht eingegangen und das zweite einen Tag zu spät abgegeben worden. Frau RAin Wiederhold rügte sowohl die Genehmigungspraxis bezüglich Krankschreibungen bei Prüfungen als auch diverse Verfahrensfehler und konnte erreichen, dass der Exmatrikulationsbescheid aufgehoben wurde und die zweite Wiederholungsprüfung als nicht abgelegt gilt. Somit hat unser Mandant die Möglichkeit, sein Studium erfolgreich fortzuführen und abzuschließen.