Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Masterstudiengang „Public Health“ (Nordrhein-Westfalen)

Im gerichtlichen Eilverfahren konnte Frau RAin Wiederhold für unsere Mandantin erreichen, dass eine Modulprüfung wiederholt werden darf, mit deren Ergebnis unsere Mandantin unzufrieden war. Gerügt worden waren u.a. Verfahrensfehler (Verletzung der Hinweispflicht u.a.). Im Falle eines Obsiegens im Klageverfahren muss die bessere Note angerechnet werden. Zugleich gilt das Verschlechterungsverbot.