Verlust des Prüfungsanspruchs abgewendet (Rheinland-Pfalz)

Unsere Mandantin, die im Bachelorstudiengang Lehramt studiert, hatte vom Prüfungsamt einen Bescheid erhalten, wonach sie den Prüfungsanspruch in ihrem Studiengang verloren habe. Hintergrund war eine nicht bestandene Prüfung. Nachdem Frau RAin Wiederhold u.a. Fehler im Prüfungsverfahren (Bewertung durch nur einen Prüfer) gerügt hatte, wurde unserer Mandantin ein Wiederholungsversuch eingeräumt. Zugleich wurde der Bescheid über den Verlust des Prüfungsanspruchs aufgehoben.