Erfolgreiche Zulassung zu Wiederholungsprüfung bzgl. Masterstudiengang BWL (Sachsen)

Der Vorwurf an unseren Mandanten, dass eine Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung in einem Modul zu spät erfolgt sei, erwies sich als haltlos: Frau RAin Wiederhold konnte auf Grundlage der richtigen Prüfungsordnung nachweisen, dass die Anmeldung korrekt erfolgt war. Unser Mandant darf die Prüfung wiederholen.