Kursausschluss im Studiengang Zahnheilkunde zurückgenommen

Gegen Ende seines Studiums der Zahnheilkunde war unser Mandant zum sog. Integrierten Kurs zugelassen worden, einer Voraussetzung zum Erwerb des Studienabschlusses. Einige Zeit später wurde er jedoch von der Kursleiterin aus diesem Kurs ausgeschlossen, da er erforderliche Leistungen (Testate) nicht erbracht habe. Frau RAin Wiederhold konnte in ihrem Widerspruch erfolgreich dagegen argumentieren, sodass der Kursausschluss letztlich zurückgenommen wurde.