Lohnanspruch bei Erkrankung während des Arbeitstages?

Ein Arbeitnehmer war während des Arbeitstages mit seinem Arbeitgeber in Streit geraten, der dazu führte, dass der Arbeitnehmer, ein Beschäftigter in der Gastronomie, seinen Arbeitsplatz verließ. Er suchte einen Arzt auf und legte seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für diesen Tag sowie die darauf folgenden Tage vor. Dies wollte der Arbeitgeber nicht anerkennen und verweigerte für diese Zeit Lohn bzw. Entgeltfortzahlung. Der Arbeitnehmer klagte dagegen. 

Vor Gericht gab der Arbeitgeber an, dass er keine Anzeichen einer Erkrankung bei seinem Beschäftigten hatte feststellen können und dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung somit keinen Beweiswert habe. Der Arbeitnehmer argumentierte dagegen, er hab sich schon zu Beginn des Arbeitstages unwohl gefühlt, die Auseinandersetzung (konkret ein Becherwurf durch seinen Chef) habe ihn seelisch verletzt und er hätte Atemprobleme und Schweißausbrüche bekommen.

Das Gericht gab ihm Recht, indem es feststellte, dass ein ärztliches Attest sehr wohl einen hohen Beweiswert habe. Immerhin stehen ärztliche Berufspflichten dahinter. Zu der Frage, ob daraus eine Lohn- oder Entgeltfortzahlung folgt, verwies das Gericht auf eine Entscheidung des BAG aus dem Jahre 1971 sowie auf gängige Praxis: Ein Arbeitnehmer hat für den Tag, an dem er auf Arbeit erkrankt ist und so nur einen Teil seiner Arbeit verrichten kann, Anspruch auf seine normale Vergütung. In vorliegendem Fall hätte der Arbeitnehmer also für den einen Tag seinen Lohn, für den Rest seiner Krankheitszeit Entgeltfortzahlung erhalten müssen.

 

Fundstelle: LArbG Köln, Urteil vom 21.01.2018 – Az.: C-414/16