Prüfungswiederholung bzgl. Studiengang Humanmedizin (Niedersachen)

Frau RAin Wiederhold erreichte vor Gericht, dass unser Mandant eine nicht bestandene Prüfung in einer Lehrveranstaltung des Studiengangs Humanmedizin noch einmal wiederholen darf. Ausschlaggebend waren u.a. Fehler bei der Aufgabenstellung im Multiple-Choice-Verfahren.