Rücktritt von mündlich-praktischer Medizinerprüfung (Nordrhein-Westfalen)

Frau RAin Wiederhold konnte für unseren Mandanten erreichen, dass sein Rücktritt von der mündlich-praktischen Medizinerprüfung genehmigt wurde. Die Prüfungsunfähigkeit unseres Mandanten konnte durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen werden.