Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Abitur (Sachsen)
Frau RAin Wiederhold erreichte außergerichtlich, dass eine mündliche Nachprüfung unserer Mandantin aufgrund eines Verfahrensfehlers wiederholt werden durfte.
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Frau RAin Wiederhold erreichte außergerichtlich, dass eine mündliche Nachprüfung unserer Mandantin aufgrund eines Verfahrensfehlers wiederholt werden durfte.
Außergerichtlich erreichte Frau RAin Wiederhold für ihre Mandantin die Neubewertung ihrer mit der Note 5,0 bewerteten Diplomarbeit. Nachdem ein neuer Prüfer bestellt worden war, wurde die Note um zwei Notenstufen angehoben. Gerügt wurden Verfahrensfehler sowie Bewertungsfehler.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht vertrat in einer Streitigkeit wegen der Rückforderung von Fördergeldern, dass es gerade Sinn und Zweck eines Zuwendungsbescheides ist, einen Rechtsgrund für die Auszahlung von Fördermitteln zu schaffen; eine Rückforderung ohne entsprechenden Wegfall des Rechtsgrundes ist – so das Gericht – rechtswidrig.
Frau RAin Wiederhold konnte vor Gericht für ihren Mandanten die Neubewertung seiner Bachelorarbeit durch andere Prüfer erreichen. Es konnte vor Gericht bewiesen werden, dass beide Prüfer befangen waren.
Aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Klausur war der Fortbestand der Immatrikulation unserer Mandantin in Gefahr. Frau RAin Wiederhold konnte vor Gericht erreichen, dass unsere Mandantin ihr Studium der Zahnmedizin fortsetzen durfte.
Bereits außergerichtlich erreichte Frau RAin Wiederhold für ihren Mandanten, dass eine endgültig nicht bestandene Modulprüfung neu und als bestanden bewertet wurde und er so sein Studium fortsetzen durfte. Gerügt wurden insbesondere Bewertungsfehler.
Außergerichtlich konnte Frau RAin Wiederhold für ihre Mandantin erreichen, dass sie ihre Bachelorarbeit mit einem neuen Thema wiederholen durfte. Hintergrund waren vor allem Fehler bei der Prüferbestellung.
Gerichtlich konnte Frau RAin Wiederhold erreichen, dass eine endgültig nicht bestandene Klausur, die wichtig für den Fortgang des Studiums unserer Mandantin war, neu und als bestanden bewertet wurde. Der Prüfer hob die Benotung um 4 Punkte an, nachdem mehrere Bewertungsfehler geltend gemacht worden waren.
Nachdem der Fortgang des Studiums unserer Mandantin durch eine endgültig nicht bestandene Modulprüfung in Gefahr war, konnte Frau RAin Wiederhold gegenüber der Hochschule eine unerkannte Prüfungsunfähigkeit unserer Mandantin nachweisen. In einem Vergleich mit der Hochschule wurden ihr daraufhin die Wiederholungsmöglichkeit der Prüfung sowie ein Nachteilsausgleich eingeräumt.
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