Erfolgreicher Prüfungsrücktritt im Studiengang Informatik (Nordrhein-Westfalen)

Außergerichtlich konnte Frau RAin Wiederhold binnen weniger Tage die Genehmigung eines Prüfungsrücktritts unseres Mandanten wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit erreichen. Unser Mandant kann zu einem späteren Zeitpunkt die Prüfung wiederholen.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Studiengang Fahrzeugtechnik

Frau RAin Wiederhold konnte außergerichtlich eine weitere Wiederholungsprüfung für ihren Mandanten erreichen. Fehler in der Prüfungsordnung sowie Verfahrensfehler waren hier ausschlaggebend.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Masterstudiengang Architektur

Nachdem Frau RAin Wiederhold Verfahrens- und Bewertungsfehler bei der Korrektur der Masterarbeit unserer Mandantin aufgezeigt hatte, erhielt unsere Mandantin eine Neubewertung ihrer Masterarbeit.

Erfolgreiche Anerkennung von Bildungsabschluss zwecks Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin (Sachsen)

Nachdem die Zulassungsvoraussetzungen bei unserer Mandantin vom Landesprüfungsamt als problematisch angesehen worden waren, konnte Frau RAin Wiederhold die vollumfängliche Anerkennung des Bildungsabschlusses unserer Mandantin für die Zulassung zur Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin erreichen.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Studiengang Betriebswirtschaftslehre

Ein Fehler in den rechtlichen Grundlagen führte dazu, dass unser Mandant seine Diplomarbeit mit einem neuen Thema seiner Wahl noch einmal wiederholen durfte.

Absolvieren einer Prüfung in deutscher Sprache (Baden-Württemberg)

Frau RAin Wiederhold konnte für unseren Mandanten außergerichtlich erreichen, dass er eine Wiederholungsprüfung, so wie von ihm angestrebt, nach der alten Studienordnung in deutscher Sprache durchführen konnte. Hintergrund war, dass eine neue Studienordnung eingeführt worden war, die eine Prüfung in englischer statt wie bisher in deutscher Sprache verlangte.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Rahmen der Abiturprüfung (Sachsen)

Unser Mandant hatte als Besondere Lernleistung im Rahmen der Abiturprüfung eine wissenschaftlich ausgezeichnete Arbeit vorgelegt. Im Rahmen des damit verbundenen Kolloquiums wurde er von der Prüferin mit unklaren und unverständlichen Fragen konfrontiert, wodurch das Kolloquium lediglich mit 10 (von 15) Punkten bewertet wurde. In einem ersten Schritt konnte Frau RAin Wiederhold über das Gericht die Wiederholung dieses Kolloquiums erreichen. Nachdem die Schule im Vorfeld der Wiederholungsprüfung signalisierte, dass bei der Wiederholungsprüfung – anders als im regulären Termin – kein unabhängiger Gutachter hinzugezogen werden würde, wurde in einem zweiten Schritt vor Gericht die Hinzuziehung eines unabhängigen Gutachters erwirkt, ebenso die Teilnahme einer weiteren, von unserem Mandanten zu bestimmenden Person des Vertrauens. Das daraufhin neu angesetzte Kolloquium wurde letztlich mit der Höchstpunkzahl (15 Punkte) bewertet. Mit dem Thema der Besonderen Lernleistung nahm unser Mandant erfolgreich beim Bundeswettbewerb „Jugend forscht“ teil.

Erfolgreiche Genehmigung eines Prüfungsrücktritts im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre

Unserer Mandantin wurde seitens der Hochschule ein weiterer Wiederholungsversuch einer Prüfung versagt, weil ein vorangegangener Prüfungsrücktritt nicht akzeptiert worden war. Vor Gericht konnte Frau RAin Wiederhold erreichen, dass unsere Mandantin zur Wiederholungsprüfung zugelassen wurde und so ihr Studium fortsetzen konnte.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Diplomstudiengang Chemie (Sachsen)

Nachdem Frau RAin Wiederhold verschiedene Beurteilungs- Bewertungs- und Verfahrensfehler vor Gericht geltend gemacht hatte, erhielt unser Mandant die Möglichkeit der Neubewertung seiner bereits bestandenen Diplomarbeit durch zwei neu zu bestellende Prüfer sowie die Möglichkeit, seine Arbeit erneut zu verteidigen. Eine Schlechterbewertung wurde ausdrücklich ausgeschlossen.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Masterstudiengang Geschichte (Berlin)

Für seine umfangreiche und anspruchsvolle Masterarbeit strebte unser Mandant eine Notenverbesserung an. Nach umfangreichem Sachvortrag hinsichtlich Bewertungsfehlern erhielt unser Mandant über das Gericht die Möglichkeit einer Neubewertung der Masterarbeit durch zwei neu zu bestellende Prüfer mit dem ausdrücklichen Ausschluss einer Schlechterbewertung.