Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Gesellenprüfung Augenoptikerhandwerk (Sachsen-Anhalt)

Unsere Mandantin hatte eine schriftliche Teilprüfung ihrer Gesellenprüfung im Augenoptikerhandwerk nicht bestanden. Da das Bewertungsverfahren jedoch gegen die Vorgaben der Prüfungsordnung verstieß (u.a. durch eine fehlerhafte Prüferbesetzung), konnte Frau RAin Wiederhold gerichtlich für unsere Mandantin eine Prüfungswiederholung durchsetzen.