Mündliche Amtsniederlegung durch Vorstandsmitglied
Nachdem ein Vorstandsmitglied eines eingetragenen Vereins sein Vorstandsamt durch mündliche Erklärung niedergelegt hatte, meldete der Verein die damit verbundene Änderung im Vorstand gegenüber dem Registergericht zur Eintragung in das Vereinsregister an.