Zuschläge für ungeplante Überstunden bei Teilzeit
Der Kläger war in einem Krankenhaus als Gesundheits- und Krankenpfleger in Teilzeit beschäftigt. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit belief sich auf 39 Stunden. Aufgrund der Teilzeit (75%) hatte der Kläger letztlich eine wöchentliche Arbeitszeit von 29,25 Stunden. Der Arbeitgeber setzte den Mitarbeiter auf der Grundlage von monatlich im Voraus erstellten Schichtplänen in Wechselschicht ein. Für das […]