Sozialplanabfindung trotz Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich?
Das Bundesarbeitsgericht hatte über die Verpflichtung zur Zahlung einer Sozialplanabfindung trotz Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich zu entscheiden.
Die Arbeitnehmerin war bei der Arbeitgeberin seit mehreren Jahren beschäftigt und erhielt sodann eine Kündigung. Daraufhin erhob die Arbeitnehmerin Kündigungsschutzklage. Der Streit vor dem Arbeitsgericht endete mit einem Prozessvergleich. In diesem wurde vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis zu einem konkreten Stichtag endete und die Arbeitgeberin der Arbeitnehmerin eine Abfindung in Höhe von 150.000,00 Euro brutto zahlen muss. Damit sollten sämtliche beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abgegolten und der Rechtsstreit beendet sein.