Zuschläge für ungeplante Überstunden bei Teilzeit

Der Kläger war in einem Krankenhaus als Gesundheits- und Krankenpfleger in Teilzeit beschäftigt. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit belief sich auf 39 Stunden. Aufgrund der Teilzeit (75%) hatte der Kläger letztlich eine wöchentliche Arbeitszeit von 29,25 Stunden. Der Arbeitgeber setzte den Mitarbeiter auf der Grundlage von monatlich im Voraus erstellten Schichtplänen in Wechselschicht ein. Für das Arbeitsverhältnis galt der TVöD für den Dienstbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände.
In der Zeit von Dezember 2012 bis April 2014 arbeitete der Kläger auf Anordnung des Krankenhauses mitunter mehr als 29,25, aber weniger als 39 Stunden. Streitig war daher, ob diese Stunden mit (zuschlagspflichtigen) Überstunden gleichzusetzen sind oder bloße Mehrarbeitsstunden darstellen. Weiterlesen