Sozialplanabfindung trotz Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich?

Das Bundesarbeitsgericht hatte über die Verpflichtung zur Zahlung einer Sozialplanabfindung trotz Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich zu entscheiden.

Die Arbeitnehmerin war bei der Arbeitgeberin seit mehreren Jahren beschäftigt und erhielt sodann eine Kündigung. Daraufhin erhob die Arbeitnehmerin Kündigungsschutzklage. Der Streit vor dem Arbeitsgericht endete mit einem Prozessvergleich. In diesem wurde vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis zu einem konkreten Stichtag endete und die Arbeitgeberin der Arbeitnehmerin eine Abfindung in Höhe von 150.000,00 Euro brutto zahlen muss. Damit sollten sämtliche beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abgegolten und der Rechtsstreit beendet sein.

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Zuschläge für ungeplante Überstunden bei Teilzeit

Der Kläger war in einem Krankenhaus als Gesundheits- und Krankenpfleger in Teilzeit beschäftigt. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit belief sich auf 39 Stunden. Aufgrund der Teilzeit (75%) hatte der Kläger letztlich eine wöchentliche Arbeitszeit von 29,25 Stunden. Der Arbeitgeber setzte den Mitarbeiter auf der Grundlage von monatlich im Voraus erstellten Schichtplänen in Wechselschicht ein. Für das Arbeitsverhältnis galt der TVöD für den Dienstbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände.
In der Zeit von Dezember 2012 bis April 2014 arbeitete der Kläger auf Anordnung des Krankenhauses mitunter mehr als 29,25, aber weniger als 39 Stunden. Streitig war daher, ob diese Stunden mit (zuschlagspflichtigen) Überstunden gleichzusetzen sind oder bloße Mehrarbeitsstunden darstellen. Weiterlesen