Eine Arbeitnehmerin musste sich vor dem Bundesarbeitsgericht wegen eines illoyalen Verhaltens erklären, das zu einer Kündigung geführt hatte.
Arbeitgeber war ein gemeinnütziger, eingetragener Verein, dessen Zweck die Förderung der Unfallverhütung ist. Die Arbeitnehmerin war zuletzt auf Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages für den Verein als dessen Geschäftsführerin tätig. Es kam zwischen der Arbeitnehmerin, dem damaligen Präsidenten sowie dem Schatzmeister des Vereins zu Unstimmigkeiten, die unter anderem die Behandlung von Überstunden der Arbeitnehmerin betrafen. Aufgrund der Differenzen rief die Arbeitnehmerin sämtliche Vereinsmitglieder dazu auf, mit ihr eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese sollte allein das Ziel haben, die Vereinsspitze abzuwählen. Daraufhin wurde die Arbeitnehmerin fristlos gekündigt, wogegen diese unverzüglich Kündigungsschutzklage erhob.
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