Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Zweiter Juristischer Staatsprüfung (Sachsen)

Unsere Mandantin hatte erfolgreich das Zweite Staatsexamen Jura bestanden, war jedoch unzufrieden mit dem Prüfungsergebnis. Frau RAin Wiederhold erreichte eine Verbesserung der Examensnote, nachdem sie in den schriftlichen Klausuren diverse Beurteilungsfehler gerügt hatte.

Erfolg gegenüber der Prüfungsbehörde bzgl. einer Modulprüfung im Studiengang Verfahrenstechnik und Naturstofftechnik (Sachsen)

Durch umfangreiche Beratung und Zuarbeit von Frau RAin Wiederhold konnte unser Mandant gegenüber der Hochschule auf Fehler in der Prüfungsordnung verweisen und so erreichen, dass der Bescheid über das Nichtbestehen der zweiten Wiederholungsprüfung aufgehoben wurde. Somit steht ihm der zweite Wiederholungsversuch noch zu.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Zweiter Juristischer Staatsprüfung (Sachsen)

Auch in diesem Fall erreichte Frau RAin Wiederhold eine Verbesserung einer Klausurnote und damit der Examensnote für eine bereits bestandene Zweite Juristische Staatsprüfung unserer Mandantin. Gerügt wurden diverse Bewertungsfehler.

 

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Bachelorstudiengang Maschinenbau (Sachsen)

Unser Mandant hielt das Ergebnis einer Modulprüfung für ungerechtfertigt und erhob dagegen Widerspruch. Frau RAin Wiederhold konnte u.a. diverse Fehler im Bewertungsverfahren  (fehlerhafte Auswahl der Prüfungsaufgaben) aufzeigen und erreichte, dass unserem Mandanten die Möglichkeit der Prüfungswiederholung in Aussicht gestellt wurde. Da jedoch selbst ein bestmögliches Ergebnis (1,0) nichts am Gesamtdurchschnitt der Abschlussprüfung geändert hätte, verzichtete unser Mandant letztendlich auf die Prüfungswiederholung.

Höherbewertung einer Steuerberaterprüfung

Unsere Mandantin hatte den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung nicht bestanden. Nachdem Frau RAin Wiederhold u.a. Bewertungsfehler (u.a. wegen einer missverständlichen Aufgabenstellung) angeführt hatte, wurde die Prüfung unserer Mandantin im Rahmen des Überdenkungsverfahrens neu und besser bewertet. Außerdem wurde sie vorläufig zum mündlichen Teil der Steuerberaterprüfung zugelassen.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Abschlussprüfung zur Gepr. Handelsfachwirtin (Bayern)

Frau RAin Wiederhold konnte in der nicht bestandenen mündlichen Prüfung unserer Mandantin zur Geprüften Handelsfachwirtin u.a. Bewertungsverfahrensfehler seitens der Prüfungskommission feststellen: Das Bewertungsschema entsprach nicht den Anforderungen der zugrunde liegenden Prüfungsordnung. Der Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung wurde aufgehoben; die Chancen für unsere Mandantin auf einen erfolgreichen Abschluss bleiben somit gewahrt.

 

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Bachelorstudiengang Chemieingenieurwesen

Nach endgültigem Nichtbestehen einer Modulprüfung des Bachelorstudiengangs Chemieingenieurwesen unseres Mandanten konnte Frau RAin Wiederhold erreichen, dass unser Mandant einen weiteren Wiederholungsversuch erhält. Die Hochschule war zunächst fehlerhaft davon ausgegangen, dass unser Mandant die Widerspruchsfrist nicht eingehalten hätte, was Frau RAin Wiederhold gegenüber der Hochschule entkräften konnte.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Studiengang Verwaltungsinformatik (Bayern)

Frau RAin Wiederhold erreichte für unseren Mandanten, dass im Rahmen des Überdenkungsverfahrens eine Teilprüfung innerhalb des Studienganges Verwaltungsinformatik besser und damit die Gesamtprüfung mit bestanden bewertet wurde. Gerügt wurden u.a. Bewertungsfehler.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Meisterprüfung im Klempner-Handwerk (Sachsen)

Frau RAin Wiederhold erreichte für ihren Mandanten, dass eine nicht bestandene Prüfung innerhalb der Meisterprüfung im Klempner-Handwerk annulliert und ein Wiederholungsversuch gewährt wurde. Gerügt wurden diverse Verfahrens- und Bewertungsfehler (u.a. fehlerhafte Aufgabenstellung).

Erfolgreiche Prüfungsanfechtungen bzgl. Meisterprüfung im Klempner-Handwerk (Sachsen)

Auch hier führte u.a. eine fehlerhafte Aufgabenstellung dazu, dass nach Intervention von Frau RAin Wiederhold eine nicht bestandene Prüfung unseres Mandanten annulliert und ihm ein Wiederholungsversuch gewährt wurde.