Verfahrensfehler bei mündlicher Steuerberaterprüfung
Die Klägerin legte im Jahr 2013 ihren dritten und damit letzten Versuch der Steuerberaterprüfung ab. Im Rahmen der mündlichen Prüfung wurde sämtlichen Prüflingen zunächst die Themenauswahl für die mündlichen Vorträge ausgehändigt. Anschließend hielten die Prüflinge nacheinander ihre Vorträge zu ihrem Prüfungsthema im Beisein der Mitprüflinge.