Erfolgreicher Rücktritt von Prüfung im Diplomstudiengang Informationssystemtechnik (Sachsen)

Frau RAin Wiederhold erreichte für unseren Mandanten außergerichtlich einen weiteren Wiederholungsversuch für eine Modulprüfung.  Hintergrund war eine zum Zeitpunkt der Prüfung unerkannte Prüfungsunfähigkeit, die zu einem Blackout während der Prüfung führte. Nachdem unser Mandant gleich nach der Prüfung beim Arzt gewesen war, reichte er beim Prüfungsamt seinen Rücktritt von der Prüfung ein. Dieser wurde zunächst zurückgewiesen. Erst auf das Schreiben von Frau RAin Wiederhold hin, in dem u.a. auch diverse Verfahrensfehler gerügt wurden, lenkte das Prüfungsamt ein und akzeptierte den Rücktritt.

 

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Diplomstudiengang Maschinenbau (Sachsen)

Nachdem unser Mandant die zweite Wiederholungsprüfung im Modul „Grundlagen der Mathematik“ im Diplomstudiengang Maschinenbau endgültig nicht bestanden hatte, legte Frau RAin Wiederhold Widerspruch dagegen ein. In der Begründung rügte sie neben einem verfehlten Zweck der Prüfung u.a., dass der Prüfungsstoff überwiegend nicht dem Lehr- und Übungsstoff folgte und dass die Prüfung unzulässigerweise in Klausurarbeit und (freiwillige) Online-Prüfung, die keiner Kontrolle der Hilfsmittel unterlag, aufgeteilt war. Der Prüfungsausschuss gab dem Widerspruch statt und gewährte unserem Mandanten daraufhin einen weiteren Wiederholungsversuch.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. IHK-Fortbildungsprüfung (Bayern)

Bereits außergerichtlich konnte Frau RAin Wiederhold für ihren Mandanten eine kostenfreie Wiederholung einer Prüfung in einem IHK-Fortbildungslehrgang erreichen, nachdem sie mehrere Bewertungsfehler aufgezeigt hatte. Insbesondere wurden mehrere richtige Antworten als falsch bewertet. Die Prüfer hatten ihre Bewertung letztlich nur noch damit begründet, dass sie „schließlich die Prüfer“ seien.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Bachelorstudiengang Maschinenbau (Hessen)

Frau RAin Wiederhold konnte für ihren Mandanten außergerichtlich einen weiteren Wiederholungsversuch erreichen, nachdem auch der zweite Wiederholungsversuch im Modul Mathematik des Bachelorstudiengangs Maschinenbau als nicht bestanden bewertet worden war. Bei allen drei Prüfungsversuchen wurden verschiedene Verfahrens-, Bewertungsfehler bzw. Fehler in den rechtlichen Grundlagen gerügt. So wurde in einer Prüfung gegen die Chancengleichheit nach Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen, indem eine Art Notizzettel als Hilfsmittel zugelassen worden war, der vom Studenten im Vorfeld individuell mit Formeln und Anmerkungen versehen werden konnte.

Zulassung zu Lehrveranstaltungen im Studiengang Humanmedizin (Sachsen)

Frau RAin Wiederhold erreichte in drei parallelen Verfahren die Zulassung zu Lehrveranstaltungen im Studiengang Humanmedizin für ihre Mandanten. Hintergrund war ein Auswahlverfahren für bestimmte kapazitätsbeschränkte Lehrveranstaltungen, bei dem die Teilnehmer u.a. durch Losentscheid ermittelt wurden. Da unsere Mandanten bei dem Losentscheid kein „Glück“ hatten, hätte sich ihr Studium um mindestens ein Semester verzögert, was wiederum weitreichende Folgen für ihre gesamte Lebensplanung gehabt hätte. Nachdem Frau RAin Wiederhold u.a. Fehler in den rechtlichen Grundlagen gerügt hatte, konnte zügig im Rahmen eines Vergleichs die Teilnahme unserer Mandanten an den besagten Lehrveranstaltungen gesichert werden.

Erfolgreicher Modulwechsel bzgl. Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Brandenburg)

Nachdem die Hochschule einem Antrag unserer Mandantin auf Modulwechsel nicht stattgegeben hatte, wurde dieser mit Unterstützung von Frau RAin Wiederhold wegen gesundheitlicher Gründe letztlich doch genehmigt, wodurch unsere Mandantin eine für sie passendere Prüfung absolvieren kann.

Anerkennung Lehrtätigkeit auf Praxismodul Lehramtsstudium (Hessen)

Frau RAin Wiederhold erreichte außergerichtlich für ihren Mandanten, dass seine Lehrtätigkeit an einer Schule im Rahmen eines Praxismoduls für sein Lehramtsstudium anerkannt wurde, nachdem eine Anerkennung zunächst abgelehnt worden war. Dadurch musste er die entsprechende Prüfung nicht mehr ablegen.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten (Niedersachsen)

Bereits außergerichtlich konnte Frau RAin Wiederhold für ihre Mandantin die Wiederholung der mündlichen Ergänzungsprüfung im Rahmen der Abschlussprüfung zur Rechtsanwaltsfachangestellten erreichen. Hintergrund war u.a. eine nicht ordnungsgemäße Ladung zur Prüfung.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Bachelorstudiengang Wirtschaftspädagogik (Bayern)

Außergerichtlich konnte Frau RAin Wiederhold für ihre Mandantin erreichen, dass der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen einer Modulprüfung zurückgenommen und ihr ein weiterer Wiederholungsversuch eingeräumt wurde. Gerügt wurden diverse Verfahrens- und Bewertungsfehler sowie Fehler in den rechtlichen Grundlagen.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Bachelorstudiengang Wirtschaftspädagogik (Sachsen)

Frau RAin Wiederhold erreichte gerichtlich, dass unser Mandant eine Modulprüfung wiederholen durfte. Hintergrund waren u.a. Mängel bei der Bewertung, ungeeignete Prüfer sowie Fehler in den rechtlichen Grundlagen.