Anerkennung einer weit zurückliegenden Prüfung zur Fortführung des Medizinstudiums
Unser Mandant wollte nach etlichen Jahren sein Medizinstudium wieder aufnehmen. Sein Zeugnis über den zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aus den 90er-Jahren wurde jedoch nicht als Zulassungsvoraussetzung für den nächsten Studienabschnitt, dem Praktischen Jahr, anerkannt. Somit hätte unser Mandant eine beträchtliche Zeit seines Lebens umsonst studiert. Frau RAin Veronika Wiederhold stellte u.a. klar, dass die […]
