Notenverbesserungen von 5,0 auf 2,3 und 2,7 (Hamburg)

Bei einer unserer Mandantinnen waren zwei Klausuren des Studiengangs Wirtschaftsrecht mit 5,0 und damit als nicht bestanden bewertet worden. Frau RAin Wiederhold erreichte eine Neubewertung der Klausuren, die zur deutlichen Verbesserung und damit zum Bestehen führte. Die Bewertungen in den abschließenden Stellungnahmen des Prüfers entsprach nicht seinen Korrekturanmerkungen in den Prüfungsarbeiten, wodurch eine Neubewertung erfolgen musste.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Erstem Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Sachsen)

Nachdem Frau RAin Wiederhold ausführlich dargestellt hatte, dass eine Prüfung des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung fehlerhaft bewertet wurde, weil richtige Antworten unserer Mandantin zu Unrecht als falsch bewertet wurde, fand eine Einigung dahingehend statt, dass die Prüfung als bestanden bewertet wird, wodurch letztlich der gesamte Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung als bestanden bewertet wurde.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Studium Humanmedizin (Hessen)

Unser Mandant hatte eine mündliche Prüfung innerhalb des Studiums Humanmedizin nicht bestanden. Frau RAin Wiederhold rügte u.a. eine fehlerhafte Prüferbestellung und einen fehlerhaften Prüfungsaufbau und konnte sich zweitinstanzlich gegen die Hochschule durchsetzen, so dass unser Mandant die Prüfung noch einmal ablegen durfte.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Berlin)

Frau RAin Wiederhold konnte vor Gericht erreichen, dass unser Mandant die zuvor nicht bestandene Prüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erneut ablegen durfte. Gerügt wurden diverse Verfahrens- und Bewertungsfehler, darunter u.a. eine fehlerhafte Zusammensetzung der Prüfergruppe.

Neubewertung nach Bewertungsrüge bzgl. Studiengang Pharmazie (Sachsen-Anhalt)

Indem Frau RAin Wiederhold u.a. Bewertungsfehler in der Prüfungsarbeit unserer Mandantin beanstandete, konnte eine Neubewertung der zuvor als nicht bestanden bewerteten Klausur erreicht werden. Durch die Neubewertung hat unsere Mandantin die Prüfung nunmehr bestanden und kann ihr Studium fortsetzen.

Rücktritt von Prüfung ermöglicht bzgl. Studium Zahnmedizin (Hessen)

Unsere Mandantin war einer Prüfung im Studiengang Zahnmedizin krankheitsbedingt ferngeblieben. Von ihrem Hausarzt wurde sie krankgeschrieben. Das entsprechende Attest wurde von der Prüfungsstelle jedoch nicht akzeptiert, weil dies mit einem anderweitigen amtsärztlichen Attest nicht vollständig korrespondierte. Mit Hilfe von Frau RAin Wiederhold konnte ein regulärer Prüfungsrücktritt erreicht werden, so dass unsere Mandantin ihr Studium fortsetzen konnte.

Durchsetzung von nachträglichen Prüfungsrücktritten (Baden-Württemberg)

Unsere Mandantin hatte aus persönlichen Gründen mehrere Prüfungsleistungen nicht absolviert. Diese wären dann wegen Säumnisses als nicht bestanden zu bewerten gewesen. Frau RAin Wiederhold konnte jedoch nachträgliche Prüfungsrücktritte erfolgreich durchsetzen. Somit bleibt für unsere Mandantin die Möglichkeit des Weiterstudiums bestehen.

Erneuter Prüfungsversuch wegen fehlerhafter Prüfungsordnung (Thüringen)

Nachdem er eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden hatte, war unser Mandant in einen anderen Studiengang gewechselt. Auch hier fiel er in einer Modulprüfung zum wiederholten Mal durch, sodass er exmatrikuliert wurde. Frau RAin Wiederhold konnte u.a. unter Verweis auf Fehler in der Prüfungsordnung erreichen, dass unser Mandant sein Studium fortsetzen und die Prüfung noch einmal ablegen darf.

Nachteilsausgleich bei Prüfungen während der Schwangerschaft (Bayern)

Aufgrund eines Präsenzverbots wegen ihrer Schwangerschaft konnte unsere Mandantin nicht am Unterricht teilnehmen; die Hochschule wollte ihr deshalb einen Nachteilsausgleich während der Prüfungen gewähren. Dieser erfolgte jedoch nicht auf die erforderliche Weise, sodass es zur Verletzung von Art. 3 Abs.1 GG (Chancengleichheit) gekommen wäre. Frau RAin Wiederhold erreichte, dass durch geeignete Maßnahmen der Nachteilsausgleich für unsere Mandantin so angepasst wurde, dass die Chancengleichheit gewahrt blieb.

Rücknahme einer Prüfungsannullierung (Bayern)

Während einer Online-Klausur im Studiengang VWL war es zu einer Verbindungsstörung gekommen, woraufhin die Klausurprüfung unseres Mandanten im Nachhinein annulliert wurde. Mit ihrem Schreiben an die Hochschule erreichte Frau RAin Wiederhold, dass die Annullierung zurückgenommen wurde und unser Mandant seine reguläre Note erhielt.