Genehmigung Rücktritt bzgl. Fernstudiengang Bachelor of Laws (Nordrhein-Westfalen)

Aufgrund einer Erkrankung konnte unser Mandant nicht an einer Prüfung innerhalb eines Fernstudiengangs teilnehmen. Dies teilte er vor der Prüfung mit und reichte ein Attest in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach. Die Prüfungsbehörde verlangte allerdings eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung. Unser Mandant ließ sich vom Arzt attestieren, dass er zur Zeit der Prüfung prüfungsunfähig erkrankt war. Auch das ließ die Hochschule nicht gelten und bewertete die Prüfung als nicht bestanden. Frau RAin Wiederhold konnte erreichen, dass der Bescheid zurückgenommen und der Rücktritt von der Prüfung genehmigt wurde.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Meisterprüfung Maler- und Lackierhandwerk (Mecklenburg-Vorpommern)

Unser Mandant hatte einen Teil der Meisterprüfung im Maler- und Lackierhandwerk nicht bestanden. Frau RAin Wiederhold rügte daraufhin u.a. diverse Verfahrensfehler; unser Mandant erhielt schließlich die Möglichkeit, die Prüfung als Erstprüfung ohne erneute Prüfungsgebühr zu wiederholen.

Neufestsetzung der Gesamtnote im Masterstudiengang Sozialpädagogik (Sachsen)

Die mit der Master-Arbeit erbrachten ECTS-Punkte unserer Mandantin waren laut Prüfungsordnung nicht ausreichend in die Gesamtnote der Master-Prüfung eingeflossen. Durch die fehlerhafte Berechnung war somit eine falsche Gesamtnote entstanden. Vor Gericht konnte Frau RAin Wiederhold erreichen, dass die Gesamtnote neu berechnet wurde. Unsere Mandantin erhielt dadurch die Gesamtnote „sehr gut“.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Studiengang Tiermedizin (Niedersachsen)

Nachdem unser Mandant die Wiederholungsprüfung  in einem Fachbereich des Studienganges Tiermedizin nicht bestanden hatte, konnte Frau RAin Wiederhold unter Verweis auf rechtliche Unstimmigkeiten (u.a. Änderung der Prüfungsordnung, Teilnahme unberechtigter Personen an der Prüfung, fehlende Transparenz) erreichen, dass unser Mandant die Prüfung erneut ablegen darf.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Erste Staatsprüfung Lehramt an Grundschulen (Baden-Württemberg)

Unsere Mandantin hatte die mündliche Prüfung in einem Fachbereich endgültig nicht bestanden und ging dagegen mit Hilfe von Frau RAin Wiederhold in Widerspruch. Die Rüge diverser Verfahrensfehler (u.a. unzulässiger Prüfungsstoff, Verstoß gegen Grundsatz der Gleichbehandlung) führte dazu, dass der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen der Staatsprüfung aufgehoben und unserer Mandantin ein weiterer Wiederholungsversuch zuerkannt wurde.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Diplomstudiengang Maschinenbau (Sachsen)

Unser Mandant hatte eine Modulprüfung als Teil der Diplomprüfung Maschinenbau endgültig nicht bestanden. Allerdings war er in dem Glauben gewesen, dass es sich nicht um den letzten Wiederholungsversuch handelte. Frau RAin Wiederhold machte die Hochschule auf einen Verfahrensfehler (Verletzung der Hinweis- und Fürsorgepflicht) aufmerksam und konnte so erwirken, dass der Bescheid über das Nichtbestehen aufgehoben wurde und unser Mandant weiterhin Anspruch auf einen regulären Wiederholungsversuch hat.

Prüfung bzgl. der Laufbahnbefähigung der Fachrichtung Polizei

Unser Mandant hatte in einem Teilbereich einer Modulprüfung die geforderten Leistungen nicht erbracht und nach Zugang des negativen Prüfungsbescheids einen Härtefallantrag gestellt. Der Härtefallantrag wurde genehmigt und ein Wiederholungstermin für die Prüfung angesetzt. Jedoch sollte die Wiederholungsprüfung unter unzumutbaren Bedingungen stattfinden. Nach Intervention durch Frau RAin Wiederhold wurde dieser Termin verschoben, wodurch die Chancengleichheit für unseren Mandanten gewahrt bleibt.

Rücknahme Exmatrikulation bzgl. Bachelorstudiengang Umwelttechnik (Thüringen)

Unser Mandant hatte eine Prüfung in einem Modul des Bachelorstudienganges Umwelttechnik nicht bestanden und war daraufhin exmatrikuliert worden. Das Prüfungsamt hatte die Prüfung bereits als Letztversuch gewertet, während es für unseren Mandanten die erste Prüfung in dem Modul war, an der er teilgenommen hatte. Den beiden vorausgegangenen Prüfungen war er krankheitsbedingt ferngeblieben. Allerdings war das erste Attest laut Prüfungsamt nicht eingegangen und das zweite einen Tag zu spät abgegeben worden. Frau RAin Wiederhold rügte sowohl die Genehmigungspraxis bezüglich Krankschreibungen bei Prüfungen als auch diverse Verfahrensfehler und konnte erreichen, dass der Exmatrikulationsbescheid aufgehoben wurde und die zweite Wiederholungsprüfung als nicht abgelegt gilt. Somit hat unser Mandant die Möglichkeit, sein Studium erfolgreich fortzuführen und abzuschließen.

Neu- und Besserbewertung einer Masterarbeit im Studiengang Philosophie (Schleswig-Holstein)

Unser Mandant war mit der Bewertung seiner Masterarbeit im Studiengang Philosophie unzufrieden. Mit Unterstützung durch Frau RAin Wiederhold gelang eine Neu- und Besserbewertung der Arbeit. Hintergrund waren diverse Bewertungs- und Verfahrensfehler.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin (Niedersachsen)

Frau RAin Wiederhold konnte glaubhaft machen, dass unsere Mandantin u.a. aufgrund eines Bewertungsfehlers zu Unrecht durch die Prüfung zur Psychologischen Psychotherapeutin gefallen war. Die Prüfung wurde sodann neu und als bestanden bewertet.