Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Ausbildung zur Sozialpädagogin (Brandenburg) 

Innerhalb ihrer Ausbildung zur Sozialpädagogin wurde eine Praktikumsmappe unserer Mandantin als nicht bestanden bewertet. Frau RAin Wiederhold erreichte mit ihrem Widerspruch, dass unsere Mandantin die Möglichkeit bekam, die Arbeitsmappe zu überarbeiten. Dies gelang erfolgreich, sodass unsere Mandantin ihre Ausbildung fortsetzen kann.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Rheinland-Pfalz)

Unser Mandant hatte eine schriftliche Modulprüfung nicht bestanden. Nach der Rüge diverser Bewertungs- und Verfahrensfehler konnte Frau RAin Wiederhold für unseren Mandanten vor Gericht eine Einigung erzielen: Der Bescheid über das Nichtbestehen wurde aufgehoben und die Prüfung annulliert, sodass unser Mandant die Chance auf die erfolgreiche Fortsetzung seines Studiums hat.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Bachelor-Studiengang Architektur (Nordrhein-Westfalen)

Eine Modulprüfung unserer Mandantin im Studiengang Architektur war mit nicht bestanden bewertet worden. Frau RAin Wiederhold erreichte die Möglichkeit der Prüfungswiederholung, nachdem sie diverse Bewertungs- und Verfahrensfehler gerügt hatte.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. IHK-Fortbildungsprüfung zum Gepr. Industriemeister Metall (Baden-Württemberg)

Nachdem unser Mandant eine mündliche Prüfung nicht bestanden hatte, legte Frau RAin Wiederhold Widerspruch dagegen ein und begründete diesen u.a. mit einer unzulässigen Aufgabenstellung und diversen Verfahrensfehlern. Daraufhin wurde der Bescheid über das Nichtbestehen aufgehoben und unserem Mandanten eine Prüfungswiederholung ermöglicht.

Zulassung zur Prüfung zur Rettungsassistentin (Sachsen)

Unsere Mandantin war zur Prüfung zur Rettungsassistentin nicht zugelassen worden, da bestimmte Ausbildungsinhalte nicht anerkannt wurden. Frau RAin Wiederhold machte in ihrem Schreiben deutlich, dass die Voraussetzungen sehr wohl vergleichbar sind und erreichte eine Anerkennung durch die Landesdirektion. Unsere Mandantin wurde zur Prüfung zugelassen.

Erfolgreiche Anfechtung einer Steuerberaterprüfung (Baden-Württemberg)

Im Vorfeld ihrer Steuerberaterprüfung hatte unsere Mandantin einen Nachteilsausgleich beantragt, der ihr kurze Zeit vor Beginn der Prüfung jedoch nur zum Teil genehmigt wurde. Da unsere Mandantin die Prüfung endgültig nicht bestand, legte sie Widerspruch ein. Vor Gericht erreichte Frau RAin Wiederhold, dass der Prüfungsbescheid zurückgenommen und unserer Mandantin ein Wiederholungsversuch zugestanden wurde.

Exmatrikulation Weiterbildungsstudium Fachrichtung Sozialwissenschaften (Rheinland-Pfalz)

Unser Mandant hatte nach Abgabe seiner Projektarbeit der Prüfungsbehörde angezeigt, dass er diese aus gesundheitlichen Gründen nicht ordnungsgemäß verfasst hatte und wurde daraufhin exmatrikuliert. Mit Hilfe von Frau RAin Wiederhold und eines Gutachtens gelang es, die Prüfungsbehörde von der Rechtmäßigkeit eines Rücktritts im Nachhinein zu überzeugen. Dadurch wurde unserem Mandanten ein weiterer Versuch der Prüfungsleistung gestattet.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Meisterprüfung im Maurer- und Betonbauerhandwerk (Brandenburg)

Für unseren Mandanten konnte Frau RAin Wiederhold erreichen, dass der Bescheid über eine nicht bestandene Prüfung zurückgenommen und ihm ein weiterer Wiederholungsversuch eingeräumt wurde. Gerügt wurde u.a. eine fehlerhafte Besetzung des Prüfungsausschusses.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Studiengang Pharmazie (Sachsen-Anhalt)

Unsere Mandantin hatte eine Prüfung endgültig nicht bestanden, was zugleich die Exmatrikulation bedeutet hätte. Frau RAin Wiederhold konnte plausibel darlegen, dass eine unerkannte Prüfungsunfähigkeit zum Nichtbestehen geführt hatte. Ein nachträglicher Rücktritt von der Prüfung wurde vom Prüfungsamt genehmigt.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Meisterprüfung (Baden-Württemberg)

Vor Gericht konnte Frau RAin Wiederhold u.a. einen Zusammenhang zwischen der nicht bestandenen Prüfung unserer Mandantin und einer Befangenheit zweier Prüferinnen nachweisen. Daraufhin erhielt unsere Mandantin die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung mit anderen Prüfern.