„Abschlussprüfung“ für Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten
Nachdem die Klägerin erfolgreich ein Fachhochschulstudium zur Diplom-Sozialpädagogin abgeschlossen hatte, absolvierte sie noch berufsbegleitend ein Teilzeitstudium im Masterstudiengang „Klinische Psychologie/Psychoanalyse“ an einer staatlich anerkannten privaten Hochschule. Im Anschluss begann sie an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin. Das Ausbildungsinstitut verband die Zulassung jedoch mit der Auflage, bis spätestens zur Zwischenprüfung nachzuweisen, dass […]